Entsprechend vielfältig sind auch die Saisonjobs, die im Winter so angeboten werden: Im Gastgewerbe müssen alle nur erdenklichen Positionen von
der Aushilfskraft bis hin zum Chefkoch besetzt werden. Einige davon sind fest, also an bekannte Mitarbeiter vergeben, viele aber auch flexibel.
Eine einschlägige Ausbildung im Hotelfach oder in der Gastronomie oder ein entsprechendes Studium sind gute Voraussetzungen für einen Saisonjob
im Winter. Daneben sind aber natürlich auch Spezialkenntnisse gefragt: Vom Skilehrer bis zur Kinderbetreuung (jeweils w/m) reicht das Jobangebot.
Das beantwortet auch gleich die Frage, für wen ein solcher Saisonjob eigentlich geeignet ist: Grundsätzlich für jeden, der engagiert ist, Lust
auf Abwechslung hat und die jeweils geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringt. Besonders häufig allerdings nutzen junge Menschen die
Möglichkeiten, mit einem winterlichen Saisonjob Abwechslung in den Lebenslauf und in den eigenen Alltag zu bringen. Neben ausgebildeten
Fachkräften verdienen sich auch Studierende gern etwas hinzu. Ideal geeignet ist so ein Saisonjob auch für Schulabsolventen, die die Zeit
zwischen Abschluss und Ausbildung bzw. Studium überbrücken möchten. Praxiserfahrung sammelt man hier ganz nebenbei.
Saisonjobs im Winter: Was gibt es zu beachten?
Für Saisonjobs im Winter gilt natürlich zunächst einmal dasselbe wie für jeden anderen Job: Bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung,
auch befristet auf eine bestimmte Saison, werden neben den Sozialabgaben Steuern fällig. Bei der jährlichen Steuererklärung kann man versuchen,
einen Teil hiervon zurück zu bekommen: Wer unter einer gewissen Einkommensgrenze bleibt oder Ausgaben absetzen kann, der hat gute Chancen auf
eine Erstattung. Das gilt übrigens auch für Saisonjobs im Ausland. Hier sollte man sich vorab genau über die jeweiligen Regelungen,
abrechnungsspezifischen Rechte und Pflichten erkundigen.
Wer projektweise zum Beispiel in freier Mitarbeit beschäftigt wird, der muss alle oben genannten Abgaben selbst leisten. Eine Steuererklärung ist
hier keine Wahl, sondern obligatorisch. Studierende dürfen nur in den Semesterferien in Vollzeit arbeiten, um ihren Versicherungsstatus
sofern noch zutreffend) nicht zu verlieren. Und schließlich sollte man auch die Verdienstgrenzen beachten: Je nachdem, ob beispielsweise Bafög
oder Kindergeld bezogen werden, gelten verschiedene Einkommensgrenzen. Wer mehr verdient, der verliert seine Ansprüche auf die jeweiligen
Gelder.