Saisonjobs im Sommer - Saisonarbeit
Der Sommer ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres: Endlich spielt sich das Leben wieder draußen ab, Bäume und Blumen stehen in
bester Blüte, und alles verströmt diese herrliche Leichtigkeit. Kein Wunder, dass der Tourismus in den Sommermonaten Hochsaison hat!
Und weil jetzt besonders viele Menschen unterwegs sind, steigt natürlich entsprechend auch der Bedarf an tatkräftiger Unterstützung:
Hotelbetriebe, aber auch Gaststätten, Biergärten und Ausflugslokale haben jetzt Hochkonjunktur. Hinzu kommen die Vereine der Stadt, Museen,
private Anbieter von Stadtführungen und viele weitere, die vom Tourismus profitieren - und die in den Sommermonaten verschiedenste
Saisonjobs
für ausgebildete Fachkräfte ebenso wie für versierte Quereinsteiger, rüstige Rentner oder engagierte Studenten bereithalten.
Neben dem Tourismus gibt es eine weitere Branche, die im Sommer auf Saisonjobber angewiesen ist: Die Landwirtschaft. Wer körperliche Arbeit
nicht scheut, der kann sich so zum Beispiel beim Erdbeeren pflücken in Deutschland oder Skandinavien oder bei der Betreuung von Milchkühen
auf einer Alm etwas Geld hinzuverdienen. Generell gilt: Im EU-Ausland kann man als EU-Bürger problemlos einen Saisonjob annehme, auch mit der
Schweiz wurden hier besonders vereinfachte Bedingungen vereinbart. Trotzdem sollte man sich natürlich genau erkundigen, welche Regelungen vor Ort
gelten.
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Saisonjobs: Das sollte man beachten
Zunächst einmal gilt für Saisonjobs natürlich dasselbe wie für jede andere Beschäftigung: Von dem Lohn gehen sowohl Sozialabgaben für
Krankenversicherung, Rente und Co. als auch Steuern ab. Gerade Gelegenheitjobber wie zum Beispiel Studentinnen und Studenten vergessen diesen
Punkt schon einmal, da der Begriff "Saisonjob" wie eine Ausnahme von der Regel klingt. Dem ist aber nicht so.
Es ist allerdings gut möglich, dass beispielsweise Steuern bei Unterschreiten einer gewissen Einkommensgrenze wieder erstattet werden. Hier
lohnt es sich, am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung abzugeben und alle Ausgaben (dazu gehören auch zum Beispiel die Semesterbeiträge
bzw. Studiengebühren!) einzutragen. Wichtig: Wer einmal eine Erklärung abgegeben hat, den bittet das zuständige Finanzamt jedes Jahr aufs
Neue hierum. Wer in freier Mitarbeit beschäftigt ist, muss sich selbst versichern (bei Versicherungsschutz über die Familie bei der Krankenkasse
nachfragen!) und auch Steuern selbst verrichten, hier ist eine Steuererklärung dann keine Wahlleistung, sondern Pflicht.
Für Studierende gelten auch in puncto Saisonarbeit besondere Bedingungen: Solange sie noch über die Familie mitversichert sind oder zum
Studententarif versichert, dürfen sie nur während der Semesterferien in Vollzeit arbeiten. Ansonsten droht der Verlust des günstigen
Versicherungsstatus. Wichtig ist auch ein Blick auf die Verdienstgrenzen für die Förderung durch Bafög und für das Kindergeld - hier
gelten jeweils unterschiedliche Beträge. Wer's genauer wissen will: Viele Unis und Hochschulen bieten ihren Studierenden eine kompetente
Beratung rund um Themen wie Jobben und Zuverdienst.
Übrigens: Wer zum Beispiel in
Österreich, Italien oder der
Schweiz jobbt, der entrichtet seine Lohnsteuer entsprechend auch vor Ort.
Diese wird in der Regel automatisch vom Gehalt abgezogen. Der Versicherungsschutz im Ausland bzw. EU-Ausland sollte vorab mit der
zuständigen Kasse geklärt werden, ebenso die Rentenversicherung (mit der Rentenkasse).