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Saisonjobs im Sommer - Saisonarbeit

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Neben dem Tourismus gibt es eine weitere Branche, die im Sommer auf Saisonjobber angewiesen ist: Die Landwirtschaft. Wer körperliche Arbeit nicht scheut, der kann sich so zum Beispiel beim Erdbeeren pflücken in Deutschland oder Skandinavien oder bei der Betreuung von Milchkühen auf einer Alm etwas Geld hinzuverdienen. Generell gilt: Im EU-Ausland kann man als EU-Bürger problemlos einen Saisonjob annehme, auch mit der Schweiz wurden hier besonders vereinfachte Bedingungen vereinbart. Trotzdem sollte man sich natürlich genau erkundigen, welche Regelungen vor Ort gelten.

Saisonjobs: Das sollte man beachten

Zunächst einmal gilt für Saisonjobs natürlich dasselbe wie für jede andere Beschäftigung: Von dem Lohn gehen sowohl Sozialabgaben für Krankenversicherung, Rente und Co. als auch Steuern ab. Gerade Gelegenheitjobber wie zum Beispiel Studentinnen und Studenten vergessen diesen Punkt schon einmal, da der Begriff "Saisonjob" wie eine Ausnahme von der Regel klingt. Dem ist aber nicht so.

Es ist allerdings gut möglich, dass beispielsweise Steuern bei Unterschreiten einer gewissen Einkommensgrenze wieder erstattet werden. Hier lohnt es sich, am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung abzugeben und alle Ausgaben (dazu gehören auch zum Beispiel die Semesterbeiträge bzw. Studiengebühren!) einzutragen. Wichtig: Wer einmal eine Erklärung abgegeben hat, den bittet das zuständige Finanzamt jedes Jahr aufs Neue hierum. Wer in freier Mitarbeit beschäftigt ist, muss sich selbst versichern (bei Versicherungsschutz über die Familie bei der Krankenkasse nachfragen!) und auch Steuern selbst verrichten, hier ist eine Steuererklärung dann keine Wahlleistung, sondern Pflicht.

Für Studierende gelten auch in puncto Saisonarbeit besondere Bedingungen: Solange sie noch über die Familie mitversichert sind oder zum Studententarif versichert, dürfen sie nur während der Semesterferien in Vollzeit arbeiten. Ansonsten droht der Verlust des günstigen Versicherungsstatus. Wichtig ist auch ein Blick auf die Verdienstgrenzen für die Förderung durch Bafög und für das Kindergeld - hier gelten jeweils unterschiedliche Beträge. Wer's genauer wissen will: Viele Unis und Hochschulen bieten ihren Studierenden eine kompetente Beratung rund um Themen wie Jobben und Zuverdienst.

Übrigens: Wer zum Beispiel in Österreich, Italien oder der Schweiz jobbt, der entrichtet seine Lohnsteuer entsprechend auch vor Ort. Diese wird in der Regel automatisch vom Gehalt abgezogen. Der Versicherungsschutz im Ausland bzw. EU-Ausland sollte vorab mit der zuständigen Kasse geklärt werden, ebenso die Rentenversicherung (mit der Rentenkasse).